Fördermittelberatung für innovative Unternehmen
Fördermittel für Forschung und Entwicklung.
Fundament findet die Förderung, die zu Ihrem Entwicklungsvorhaben passt, und führt Sie bis zum Bescheid. Schwerpunkt ist die Forschungszulage, dazu kommen Projektförderung und Landesprogramme. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Lieber direkt sprechen? +49 170 2216826
Erfahrung des Gründers
Wir werben nicht mit Zahlen, die uns nicht gehören.
Diese Angaben beschreiben ausschließlich die persönliche Berufserfahrung von Franz-Josef Kaiser als Country Manager Deutschland eines europäischen Beratungshauses. Sie sind weder eine Erfolgsbilanz der Fundament GmbH noch eine Zusage für künftige Ergebnisse. Fundament wurde 2026 gegründet.
Ansatz
Vier Beobachtungen, die unsere Arbeit bestimmen.
Wir haben genug Förderverfahren von innen gesehen, um zu wissen, woran sie scheitern. Fast nie an der Sache. Meistens daran, dass niemand die richtige Frage gestellt hat.
Die meisten Unternehmen unterschätzen, was ihnen zusteht.
Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes beginnt früher, als die meisten annehmen: eine neue Maschinensteuerung, ein Materialversuch, eine Rezeptur, eine Softwarearchitektur mit offenem Ausgang. Entscheidend ist technische Unsicherheit, nicht ein Labor.
Förderprogramme werden isoliert betrachtet.
Forschungszulage, Projektförderung und regionale Programme folgen unterschiedlichen Regeln und Fristen. Wir prüfen sie gemeinsam, damit nichts doppelt beantragt wird und nichts liegen bleibt.
Der Aufwand landet regelmäßig beim falschen Beteiligten.
Wo interne Teams zwanzig bis vierzig Stunden in Anträge stecken, ist der Prozess falsch aufgesetzt. Wir führen die Gespräche, schreiben die Beschreibungen und bereiten die Nachweise auf. Sie prüfen und geben frei.
Ein ehrliches Nein ist mehr wert als ein optimistisches Vielleicht.
Projektbeschreibungen so lange zu biegen, bis sie in ein Programm passen, erzeugt Rückfragen, Rückforderungen und Ärger. Wenn ein Vorhaben nicht förderfähig ist, sagen wir das vor der Beauftragung und stellen dafür nichts in Rechnung.
Leistungen
Fördermittel aus einer Hand.
Wir arbeiten unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche: vom Handwerksbetrieb mit 3 Mitarbeitenden über den Industriebetrieb mit 600 bis zum wachsenden Technologieunternehmen.
Forschungszulage
Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, mit gesetzlichem Anspruch statt Wettbewerb. Unser fachlicher Kern und der Ausgangspunkt der meisten Mandate.
- Forschungszulage nach FZulG
- Rückwirkende Anträge über mehrere Jahre
- Eigenleistung und Auftragsforschung
- Prüfungsfeste Dokumentation
Zuschussprogramme
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für konkrete Entwicklungsvorhaben, wenn die Forschungszulage allein nicht reicht oder ein Vorhaben besser dorthin passt.
- ZIM, Bundes- und Länderprogramme
- EU-Mittel
- Prüfung, was sich kombinieren lässt
- Antragsunterlagen und Projektbeschreibung
Weitere Programme
Förderung für Energieeffizienz, Digitalisierung und Investitionen sowie öffentliche Förderdarlehen, die Zuschüsse sinnvoll ergänzen.
- Energieeffizienz (BAFA/EEW)
- Digitalisierung
- KfW-Programme und Landesförderbanken
- Einordnung, welches Programm passt
Wann wir nicht der Richtige sind
- Sie suchen Investoren, Beteiligungskapital oder einen Unternehmensverkauf. Das ist nicht unser Geschäft, dafür gibt es spezialisierte Häuser. Was für Sie trotzdem lohnen kann: die Forschungszulage im operativen Geschäft, unabhängig davon.
- Sie brauchen kurzfristig Liquidität in den nächsten vier Wochen. Förderverfahren dauern Monate; wer Ihnen etwas anderes sagt, verkauft Ihnen etwas.
- Ihre Entwicklung besteht aus Konstruktion nach Norm, Kundenanpassungen und laufender Qualitätssicherung. Dann ist die Forschungszulage kein Thema, und wir sagen das vor der Beauftragung, nicht danach.
Branchen
„Wir forschen doch gar nicht." Doch, wahrscheinlich schon.
Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Gewerbe Sie tätig sind, sondern ob am Anfang eines Vorhabens offen war, ob und wie es funktioniert. Ein paar Beispiele aus der Praxis:
Nicht förderfähig ist dagegen die reine Anwendung bekannter Verfahren, Konstruktion nach Norm, Kundenanpassung ohne technische Unsicherheit und laufende Qualitätssicherung. Diese Abgrenzung ist der fachlich anspruchsvollste Teil unserer Arbeit und der Grund, warum wir manche Vorhaben ablehnen.
Schwerpunkt
Die Forschungszulage ist die planbarste Förderung im deutschen System.
Kein Wettbewerb, keine Ausschreibung, kein Windhundverfahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
Alles zur Forschungszulage: Voraussetzungen, Ablauf, Förderhöhe
Was Ihr Unternehmen realistisch erwarten kann.
Überschlagsrechnung nach den ab 2026 geltenden Regeln. Die Gemeinkostenpauschale von 20 % gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben; sie ist deshalb nur für das laufende Jahr angesetzt, weitere Antragsjahre ohne Pauschale und mit gleichen Personalkosten. Die tatsächliche Höhe hängt von der Abgrenzung der Vorhaben und Ihrer Kostenstruktur ab und wird in der kostenfreien Analyse ermittelt, nicht hier. Eine Erfolgsgarantie ist damit nicht verbunden.
Prozess
Fünf Schritte. Jederzeit nachvollziehbar.
Ihr interner Aufwand liegt erfahrungsgemäß bei fünf bis acht Stunden je Antragsjahr: im Wesentlichen zwei Gespräche mit den beteiligten Entwicklern und eine Freigabe.
Erstgespräch
Fünfzehn Minuten. Wir sprechen über Ihre Vorhaben und ordnen ein, welche Förderprogramme realistisch sind. Wenn keines trägt, sagen wir auch das.
kostenfrei
Analyse
Wir identifizieren die förderfähigen Vorhaben, grenzen sie ab und rechnen die zu erwartende Höhe vor, bevor eine Entscheidung ansteht und ohne Kosten für Sie.
Aufbereitung
Gespräche mit Ihren Entwicklern, Vorhabensbeschreibungen, Kosten- und Stundennachweise. Erstellt von uns, geprüft und freigegeben von Ihnen.
Einreichung und Bescheid
Antragsberechtigt ist gesetzlich nur das Unternehmen selbst. Eingereicht wird deshalb über Ihren Zugang oder Ihre Steuerkanzlei, vollständig von uns vorbereitet. Rückfragen der Bescheinigungsstelle und des Finanzamts begleiten wir.
innerhalb von drei Monaten
Auszahlung und Folgejahre
Die Zulage wird angerechnet oder ausgezahlt. Anschließend richten wir die Dokumentation so ein, dass der nächste Zyklus deutlich schneller läuft, und prüfen, welche weiteren Förderprogramme sinnvoll anschließen.
Gründer
Franz-Josef Kaiser
Gründer und geschäftsführender Gesellschafter. Zuvor zweieinhalb Jahre Country Manager Deutschland eines europäischen Beratungshauses für Förderkapital, verantwortlich für Aufbau, Vertrieb und Beratung des deutschen Standorts sowie für ein eigenes Vertriebs- und Beratungsteam.
In dieser Zeit über zwanzig Förderprojekte begleitet, mit einem bewilligten Gesamtvolumen von mehr als zwei Millionen Euro. Der wiederkehrende Befund: Unternehmen scheitern selten an den Voraussetzungen. Sie scheitern daran, dass niemand die richtigen Fragen stellt. Ein Entwicklungsvorhaben erkennt man nicht im Formular, sondern im Gespräch mit den Menschen, die daran arbeiten.
Davor Gründung und Aufbau mehrerer eigener Unternehmen. Diese Perspektive prägt die Arbeitsweise: erfolgsabhängige Vergütung, frühe Einschätzung, keine Beauftragung ohne belastbare Aussicht. Ergänzend steht uns die Einschätzung eines Fachberaters mit über 30 Jahren Erfahrung in der Fördermittelberatung zur Seite.
Vertretung im Ausfall
Sämtliche Unterlagen liegen in Ihrem eigenen Zugriff, jeder Bearbeitungsstand ist dokumentiert. Die Vertretungsregelung mit unseren Partnerkanzleien wird im Mandatsvertrag namentlich festgehalten.
Vertraulichkeit
Entwicklungsunterlagen und Kostendaten behandeln wir vertraulich; eine Geheimhaltungsvereinbarung schließen wir auf Wunsch vor dem ersten inhaltlichen Gespräch.
Häufige Fragen
Was vor einer Zusammenarbeit geklärt wird.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Unternehmen erhalten einen Anteil ihrer förderfähigen Aufwendungen als Zulage: 35 % für kleine und mittlere Unternehmen, 25 % für größere. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet oder ausgezahlt. Es gibt keinen Wettbewerb und keine Ausschreibung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch.
Sind wir überhaupt anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Entscheidend ist nicht, wer Sie sind, sondern ob Ihr Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Genau das klären wir im Erstgespräch.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Erstgespräch und Potenzialanalyse kosten nichts, und es gibt keine Vorkasse. Das Honorar ist erfolgsabhängig und wird erst nach Bewilligung fällig. Kommt keine Förderung zustande, entsteht kein Honorar, auch nicht anteilig. Die Höhe besprechen wir im Erstgespräch und halten sie schriftlich fest, bevor Sie unterschreiben. Setzt das Finanzamt weniger fest als beantragt, sinkt unser Honorar entsprechend.
Wie läuft das 15-Minuten-Gespräch ab?
In 15 Minuten klären wir, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich infrage kommt und ob sich eine genauere Analyse lohnt. Sie müssen nichts vorbereiten, es genügt, wenn Sie kurz beschreiben, woran Sie arbeiten. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Danach entscheiden Sie, ob wir tiefer einsteigen.
Wir sind kein KMU. Lohnt sich das trotzdem?
Ja. Für Unternehmen oberhalb der KMU-Schwelle (ab 250 Mitarbeitenden bzw. 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme) beträgt der Satz 25 % statt 35 %. Die Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € gilt unverändert, sodass bis zu 3,0 Mio. € Zulage jährlich möglich sind. Im Rechner oben können Sie die Unternehmensgröße umstellen und sehen den Unterschied sofort.
Wir entwickeln Software, nicht im Labor. Zählt das?
Ja, sofern technische Unsicherheit besteht: wenn also zu Beginn nicht feststand, ob und wie sich das Ergebnis erreichen lässt. Die Anwendung bekannter Verfahren zählt nicht, die Entwicklung neuer Architekturen, Algorithmen oder Verfahren sehr wohl. Diese Abgrenzung ist der fachlich anspruchsvollste Teil der Arbeit.
Wie viel Aufwand entsteht bei uns im Haus?
Erfahrungsgemäß fünf bis acht Stunden je Antragsjahr: im Wesentlichen zwei Gespräche mit den beteiligten Entwicklern, die Bereitstellung von Kostendaten und Ihre Freigabe. Vorhabensbeschreibungen und Nachweise erstellen wir.
Können wir rückwirkend beantragen?
In der Regel ja. Anträge sind rückwirkend möglich, bis zu vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind. In der Praxis ist das der Fall mit dem größten Volumen, weil mehrere Jahre gleichzeitig geltend gemacht werden können.
Was passiert bei einer Rückfrage oder wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Dann entsteht kein Erfolgshonorar auf den abgelehnten Teil. Wir prüfen die Begründung, besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und begleiten, wo sinnvoll, Nachbesserung, Antwort auf die Rückfrage oder Einspruch. Wichtiger ist die Vorbeugung: Halten wir ein Vorhaben für nicht förderfähig, sagen wir das vor der Beauftragung.
Wer haftet, wenn eine Einschätzung falsch war?
Wir bereiten Anträge so auf, dass sie einer Prüfung standhalten: abgegrenzt nach den Kriterien der Bescheinigungsstelle, mit belastbaren Stundennachweisen statt geschätzter Größen. Wofür wir einstehen und wofür nicht, steht in unserem Mandatsvertrag, den Sie vor Ihrer Unterschrift vollständig erhalten und in Ruhe prüfen können, gern auch mit Ihrer Steuerkanzlei oder Ihrem Anwalt. Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt; eine Erfolgsgarantie geben wir nicht.
Wie grenzt sich Ihre Arbeit von der unseres Steuerberaters ab?
Wir übernehmen die fachliche Arbeit: Abgrenzung der Vorhaben, Vorhabensbeschreibung, Kosten- und Stundennachweise, Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle. Ihre Steuerkanzlei bleibt für die steuerliche Erklärung und die Einreichung zuständig. Wir stimmen uns direkt mit ihr ab, Doppelarbeit entsteht keine.
Warum reichen Sie den Antrag nicht selbst ein?
Weil das Gesetz es so vorsieht: Antragsberechtigt ist ausschließlich das anspruchsberechtigte Unternehmen selbst beziehungsweise eine bevollmächtigte Person über den eigenen elektronischen Zugang. Wir bereiten den vollständigen Antrag vor, Sie oder Ihre Steuerkanzlei senden ihn ab. Anbieter, die etwas anderes behaupten, sollten Sie kritisch prüfen.
Wir arbeiten längst mit einer großen Beratung. Lohnt ein Wechsel?
Oft nicht, und dann sagen wir das. Sinnvoll wird das Gespräch in drei Fällen: wenn Sie nach Stundensätzen abrechnen und der Aufwand schwer planbar ist; wenn Vorhaben aus Ihrer Entwicklung regelmäßig durchs Raster fallen, weil sie niemand vor Ort abgrenzt; oder wenn Sie eine Zweitmeinung zu einem laufenden Antrag brauchen. Wir prüfen ein Jahr auch parallel und ohne Exklusivität, damit Sie den Unterschied an Ihren eigenen Zahlen sehen, bevor Sie irgendetwas kündigen.
Wir haben ein großes Entwicklungsteam und viele Parallelvorhaben. Skaliert das?
Ab etwa zehn parallelen Vorhaben oder einer eigenen Forschungsabteilung ändert sich das Vorgehen: Wir arbeiten dann mit Vorhabens-Clustern statt Einzelbeschreibungen, richten die Zeiterfassung einmalig so ein, dass sie prüfungsfest ist, und ziehen für Fachdisziplinen außerhalb unserer Kernkompetenz Spezialisten aus dem Partnernetz hinzu. Der interne Aufwand steigt dann über die genannten fünf bis acht Stunden hinaus. Wie weit, sagen wir Ihnen nach der Analyse, nicht vorher.
Sie sind ein junges Haus. Warum sollten wir Ihnen das anvertrauen?
Weil Sie nichts riskieren, bevor Sie überzeugt sind: Erstgespräch und Analyse sind kostenfrei, das Honorar entsteht erst nach Bewilligung, sämtliche Unterlagen liegen in Ihrem Zugriff und die Vertretungsregelung steht namentlich im Mandatsvertrag. Was wir Ihnen nicht bieten können, ist eine lange Firmenhistorie. Was Sie dafür bekommen, ist durchgehend dieselbe Person, die Ihre Vorhaben kennt.
Kontakt
Fünfzehn Minuten, die sich rechnen können.
Im Erstgespräch ordnen wir ein, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben realistisch sind und in welcher Größenordnung. Kostenfrei, unverbindlich, ohne Unterlagen im Vorfeld. Bringen Sie mit, woran Sie arbeiten, das genügt.
Die Terminbuchung läuft über Calendly. Mit dem Klick verlassen Sie diese Seite, Hinweise stehen in der Datenschutzerklärung. Wir sagen offen, wenn eine Förderung nicht infrage kommt. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden Bescheinigungsstelle und Finanzamt.
Fundament GmbH
82541 Münsing
Lieber schriftlich? Anfrage senden.
Rechtliches
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Fundament GmbH
Am Kirchberg 16a
82541 Münsing
Deutschland
Vertreten durch
Franz-Josef Kaiser, Geschäftsführer
Kontakt
Telefon: +49 170 2216826
E-Mail: kontakt@fundamentgroup.de
Registereintrag
Sitz der Gesellschaft: Münsing
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 316229
Redaktionell verantwortlich
Franz-Josef Kaiser, Anschrift wie oben.
Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Datenschutzerklärung
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Fundament GmbH, Am Kirchberg 16a, 82541 Münsing, vertreten durch Franz-Josef Kaiser. E-Mail: kontakt@fundamentgroup.de
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